Von den in den Paragraphen 98–109A verlangten Angaben müssen bei Verträgen, auf die der Prämienallokationsansatz angewandt wurde, nur die in den Paragraphen 98–100, 102–103, 105–105B und 109A verlangten Angaben gemacht werden. Wenn ein Unternehmen den Prämienallokationsansatz anwendet, hat es darüber hinaus auch anzugeben,

 

a)

welche der in den Paragraphen 53 und 69 genannten Kriterien es erfüllt hat,

 

b)

ob es unter Anwendung der Paragraphen 56, 57(b) und 59(b) eine Anpassung um den Zeitwert des Geldes und die Auswirkungen der finanziellen Risiken vornimmt und

 

c)

welche Methode es zur Erfassung der Abschlusskosten unter Anwendung von Paragraph 59(a) gewählt hat.

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