Ein Unternehmen hat Informationen anzugeben, die seine Abschlussadressaten in die Lage versetzen,
a) |
die Art und den Umfang seiner Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen zu verstehen (Paragraphen 26–28) und |
b) |
die Art und Änderungen der Risiken, die mit seinen Anteilen an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen verbunden sind, zu beurteilen (Paragraphen 29–31). |
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