Handelt es sich bei dem gesicherten Grundgeschäft um eine Gruppe, die eine Null-Nettoposition darstellt (d. h. das auf Gruppenbasis gesteuerte Risiko wird durch die gesicherten Grundgeschäfte selbst vollständig kompensiert), kann ein Unternehmen diese in einer Sicherungsbeziehung ohne Sicherungsinstrument designieren, vorausgesetzt

 

a)

die Absicherung ist Teil einer Strategie zur revolvierenden Absicherung des Nettorisikos, wobei das Unternehmen neue Positionen gleicher Art im Zeitverlauf routinemäßig absichert (beispielsweise wenn Transaktionen den vom Unternehmen abgesicherten Zeithorizont erreichen),

 

b)

der Umfang der abgesicherten Nettoposition ändert sich während der Laufzeit der Strategie zur revolvierenden Absicherung des Nettorisikos und das Unternehmen sichert das Nettorisiko unter Anwendung in Frage kommender Sicherungsinstrumente ab (d. h. wenn die Nettoposition ungleich Null ist),

 

c)

die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften wird normalerweise auf solche Nettopositionen angewandt, wenn die Nettoposition ungleich Null ist und mit in Frage kommenden Sicherungsinstrumenten abgesichert ist, und

 

d)

die Nichtanwendung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf die Null-Nettoposition würde zu inkonsistenten Rechnungslegungsresultaten führen, da bei der Bilanzierung die gegenläufigen Risikopositionen nicht erfasst würden, was ansonsten bei einer Absicherung einer Nettoposition der Fall wäre.

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