[Paragraf 39 anzuwenden ab 4.12.2009:][1]
Ein Unternehmen hat Folgendes vorzulegen:
a) |
eine Fälligkeitsanalyse für nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich bereits zugesagter finanzieller Garantien), die die verbleibenden vertraglichen Restlaufzeiten darstellt, |
c) |
eine Beschreibung, wie das mit a) und b) verbundene Liquiditätsrisiko gesteuert wird. |
[Paragraf 39 anzuwenden bis 3.12.2009:]
Folgende Angaben sind erforderlich:
(a) |
eine Analyse der Fälligkeiten von finanziellen Verbindlichkeiten, die die verbleibenden vertraglichen Restlaufzeiten darstellt; sowie |
(b) |
eine Beschreibung, wie das mit (a) verbundene Liquiditätsrisiko gesteuert wird. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen