Dieser IFRS ist nicht auf anteilsbasierte Vergütungen anzuwenden, bei denen das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags erhält oder erwirbt, der in den Anwendungsbereich der Paragraphen 8–10 von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung (in der 2003 überarbeiteten Fassung)[1] oder der Paragraphen 2.4–2.7 von IFRS 9 Finanzinstrumente fällt.

[1] Der Titel von IAS 32 wurde 2005 geändert.

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