Mit der im Dezember 2016 veröffentlichten Verlautbarung Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Änderungen an IAS 40) wurden die Paragraphen 57–58 geändert und die Paragraphen 84C–84E eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben.

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