Dieser Standard ist auf die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte anzuwenden. Davon ausgenommen sind
a) |
immaterielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen, |
b) |
finanzielle Vermögenswerte, wie sie in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung definiert sind, |
c) |
der Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung (siehe IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen) und |
d) |
Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen. |
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