Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswerts umfassen
a) |
den Erwerbspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti und |
b) |
Kosten, die der Vorbereitung des Vermögenswerts auf die beabsichtigte Nutzung einzeln zugeordnet werden können. |
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