Bei der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen legt ein Unternehmen Folgendes zugrunde:
(a) |
die aufgrund der Regelungen des Plans (oder aufgrund einer faktischen Verpflichtung auch über die Planregeln hinaus) am Abschlussstichtag zugesagten Leistungen; |
(b) |
geschätzte künftige Gehaltssteigerungen, die sich auf die zu zahlenden Leistungen auswirken; |
(c) |
die Auswirkung von Begrenzungen des Arbeitgeberanteils an den Kosten künftiger Leistungen; |
(d) |
Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten, die zu einer Verminderung der dem Unternehmen tatsächlich entstehenden Kosten für diese Leistungen führen; und |
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