Bei der Bewertung leistungsorientierter Verpflichtungen legt ein Unternehmen Folgendes zugrunde:
a) |
die aufgrund der Regelungen des Plans (oder aufgrund einer faktischen Verpflichtung auch über die Planregelungen hinaus) am Abschlussstichtag zugesagten Leistungen, |
b) |
geschätzte künftige Gehaltssteigerungen, die sich auf die zu zahlenden Leistungen auswirken, |
c) |
die Auswirkung von Begrenzungen des Arbeitgeberanteils an den Kosten künftiger Leistungen, |
d) |
Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten, die zu einer Verminderung der tatsächlichen Kosten des Unternehmens für diese Leistungen führen, und |
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