Für jede Gruppe von Sachanlagen sind im Abschluss folgende Angaben erforderlich:
(a) |
die Bewertungsgrundlagen für die Bestimmung des Bruttobuchwerts der Anschaffungs- oder Herstellungskosten; |
(b) |
die verwendeten Abschreibungsmethoden; |
(c) |
die zugrunde gelegten Nutzungsdauern oder Abschreibungssätze; |
(d) |
der Bruttobuchwert und die kumulierten Abschreibungen (zusammengefasst mit den kumulierten Wertminderungsaufwendungen) zu Beginn und zum Ende der Periode; und |
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