Für die Zwecke dieses Standards umfassen Ertragsteuern alle in- und ausländischen Steuern auf Grundlage des zu versteuernden Ergebnisses. Zu den Ertragsteuern gehören auch Steuern wie Quellensteuern, welche von einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem
[Anzuwenden ab 1.1.2014:][1] Gemeinsame Vereinbarung(en)
[Anzuwenden bis 30.12.2014:] Gemeinschaftsunternehmen
aufgrund von Ausschüttungen an das berichtende Unternehmen geschuldet werden.
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