Beispiele für die in Paragraph 22(a) genannten Einzahlungen und Auszahlungen sind:

 

a)

Annahme und Rückzahlung von Sichteinlagen bei einer Bank,

 

b)

von einer Anlagegesellschaft für Kunden gehaltene Finanzmittel und

 

c)

Mieten, die für Grundstückseigentümer eingezogen und an diese weitergeleitet werden.

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