Abschlüsse haben die folgenden Angaben zu enthalten:
(a) |
die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte einschließlich der Kosten-Zuordnungsverfahren; |
(b) |
den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung; |
(c) |
den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte; |
(d) |
den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind; |
(e) |
den Betrag von Wertminderungen von Vorräten, die gemäß Paragraph 34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind; |
(f) |
den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die gemäß Paragraph 34 als Verminderung des Materialaufwands in der Berichtsperiode erfasst worden sind; |
(g) |
die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der Vorräte gemäß Paragraph 34 geführt haben; und |
(h) |
den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet sind. |
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