Abschlüsse haben die folgenden Angaben zu enthalten:
a) |
die für die Bewertung von Vorräten angewandten Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Kosten-Zuordnungsverfahren, |
b) |
den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Klassifizierung, |
c) |
den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bilanzierten Vorräte, |
d) |
den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, |
e) |
den Betrag von Abwertungen von Vorräten, die nach Paragraph 34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind, |
f) |
den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die nach Paragraph 34 als Verminderung des als Aufwand erfassten Betrags der Vorräte in der Berichtsperiode erfasst worden sind, |
g) |
die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der Vorräte nach Paragraph 34 geführt haben, und |
h) |
den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Schulden verpfändet sind. |
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