Abschlüsse haben die folgenden Angaben zu enthalten:

 

a)

die für die Bewertung von Vorräten angewandten Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Kosten-Zuordnungsverfahren,

 

b)

den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Klassifizierung,

 

c)

den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bilanzierten Vorräte,

 

d)

den Betrag der Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind,

 

e)

den Betrag von Abwertungen von Vorräten, die nach Paragraph 34 in der Berichtsperiode als Aufwand erfasst worden sind,

 

f)

den Betrag von vorgenommenen Wertaufholungen, die nach Paragraph 34 als Verminderung des als Aufwand erfassten Betrags der Vorräte in der Berichtsperiode erfasst worden sind,

 

g)

die Umstände oder Ereignisse, die zu der Wertaufholung der Vorräte nach Paragraph 34 geführt haben, und

 

h)

den Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Schulden verpfändet sind.

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