[Paragraf 119 gestrichen ab 1.1.2023:][1]

[Paragraf 119 anzuwenden von 1.1.2016[2] bis 30.12.2023:] Bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Rechnungslegungsmethode anzugeben ist, wägt das Management ab, ob die Angaben über die Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen in der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergegeben werden, zum Verständnis der Adressaten beitragen. Jedes Unternehmen berücksichtigt die Art seiner Geschäftstätigkeit und die Rechnungslegungsmethoden, von denen die Adressaten des Abschlusses erwarten würden, dass sie für diesen Unternehmenstyp angegeben werden. Die Darstellung bestimmter Rechnungslegungsmethoden ist für Adressaten besonders vorteilhaft, wenn solche Methoden aus den in den IFRS zugelassenen Alternativen ausgewählt werden. Ein Beispiel ist die Angabe, ob ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert oder das Kostenmodell auf seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anwendet (siehe IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien). Einige IFRS schreiben die Angabe bestimmter Rechnungslegungsmethoden vor, einschließlich der Wahl, die die Unternehmensführung zwischen verschiedenen zulässigen Methoden trifft. Beispielsweise ist nach IAS 16 die Bewertungsgrundlage für Sachanlagen anzugeben.

[Paragraf 119 anzuwenden von 1.1.2014 bis 30.12.2016:][3] Bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Rechnungslegungsmethode anzugeben ist, wägt das Management ab, ob die Angaben über die Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen in der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergegeben werden, zum Verständnis der Adressaten beitragen. Die Darstellung bestimmter Rechnungslegungsmethoden ist für Adressaten besonders vorteilhaft, wenn solche Methoden aus den in den IFRS zugelassenen Alternativen ausgewählt werden. Ein Beispiel ist die Angabe, ob ein Unternehmen den beizulegenden Zeitwert oder das Kostenmodell auf seine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anwendet (siehe IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien). Einige IFRS schreiben die Angabe bestimmter Rechnungslegungsmethoden vor, einschließlich der Wahl, die die Unternehmensführung zwischen verschiedenen zulässigen Methoden trifft.

[Paragraf 119 anzuwenden bis 30.12.2014:] Bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Rechnungslegungsmethode anzugeben ist, wägt das Management ab, ob die Angaben über die Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen in der dargestellten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergegeben werden, zum Verständnis der Adressaten beitragen. Die Darstellung bestimmter Rechnungslegungsmethoden ist für Adressaten besonders vorteilhaft, wenn solche Methoden aus den in den IFRS zugelassenen Alternativen ausgewählt werden. Beispiel: Ein Partnerunternehmen gibt an, ob es seine Anteile an gemeinschaftlich geführten Unternehmen durch Quotenkonsolidierung oder nach der Equity-Methode bilanziert (siehe IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen). Einige IFRS schreiben ausdrücklich die Angabe der Rechnungslegungsmethoden und der vom Management getroffenen Auswahl unter verschiedenen zulässigen Methoden vor. Beispielsweise ist nach IAS 16 die Bewertungsgrundlage für Sachanlagen anzugeben.

[1] Gestrichen durch Verordnung (EU) 2022/357. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres.
[2] Geändert durch Verordnung (EU) 2015/2406.
[3] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1254/2012.

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