Unter dem Zwang des Lockdowns in der Corona-Pandemie mussten viele Homeoffice-Arbeitsplätze schnell und ohne langwierige Überlegungen installiert werden. Soll der externe Arbeitsplatz zur Regel werden, muss dieser mit einer Reihe von gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen abgesichert werden. Dabei gibt es mehrere Ebenen zu berücksichtigen:

Gesetze: Es gibt bisher kaum gesetzliche Regelungen, die speziell für den Arbeitsplatz im Homeoffice geschaffen wurden. Es wird aktuell diskutiert, ob es ein Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz geben soll, der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthält entsprechende Vorgaben. Bis es zu einem solchen Gesetz kommt, wird noch einige Zeit vergehen. Andere Gesetze gelten selbstverständlich auch für das Homeoffice. So müssen die Vorgaben des Datenschutzes eingehalten werden, die Arbeitsstättenverordnung muss berücksichtigt werden, Regelungen zur Arbeitszeit sind zu befolgen.

Tarifverträge: Nur selten wird in Tarifverträgen ausführlich auf die Arbeit im Homeoffice eingegangen. Das wird sich ändern, da der Trend zu dieser Arbeitsform wachsen wird. Dort werden Rechte und Pflichten für beide Seiten festgelegt werden. Damit wird das Recht oder die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice behandelt sein, aber auch die Kompensation von Kosten des Arbeitnehmers.

Betriebsvereinbarungen: In jedem Unternehmen kann mit der Personalvertretung eine Vereinbarung geschlossen werden, die eine Arbeit im Homeoffice regelt. Auch hier wird es wieder um das Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz oder die Pflicht dazu gehen und um die Kompensation des Arbeitnehmers für die entstehenden Kosten. In der Praxis finden sich zusätzlich Regelungen zu Präsenzzeiten, Arbeitszeiten oder Leistungsüberwachung in den unternehmensbezogenen Vereinbarungen.

Arbeitsverträge: Die Arbeit im Homeoffice kann auch individuell im Arbeitsvertrag geregelt sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die dortigen Vereinbarungen nicht den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder betrieblich vereinbarten Regelungen widersprechen.

Aufgrund mangelnder gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen und wegen oft schwieriger Verhandlungen zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung finden sich in der Praxis des Rechnungswesens meist individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entweder im Arbeitsvertrag oder in einer eigenen Zusatzvereinbarung. Damit die Arbeit im Homeoffice auf beiden Seiten keine bösen Überraschungen bereithält, sollten die Vereinbarungen juristisch geprüft sein.

 
Praxis-Tipp

Versicherungen

Ein sensibles Thema sind Versicherungen bei der Arbeit im Homeoffice. Es geht dabei um die Möglichkeit, dass sich der Mitarbeiter bei der Arbeit im Homeoffice verletzt oder dass durch diese Arbeit Schäden an Möbeln oder anderen Gegenständen des Arbeitnehmers eintreten. Auch die Beschädigung der technischen Ausstattung, die dem Unternehmen gehört, ist denkbar. Solche Situationen müssen mit dem Versicherungsgeber vorab geklärt werden.

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