Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

"Haushaltsgeld" unterliegt der Schenkungssteuer

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Freigebige Zuwendungen, die der Schenkungssteuer unterliegen, sind gegeben, wenn sie nicht mit einer Gegenleistung verknüpft sind und der Beschenkte auf diese Zuwendung keinen Rechtsanspruch hat. Das FG kommt zu dem Ergebnis, dass als "Haushaltsgeld" bezeichnete Zuwendungen schenkungssteuerpflichtig seien, wenn sie wegen erheblicher Einkünfte beider Ehegatten für die Haushaltsführung weder benötigt noch tatsächlich verwendet worden sind. Darüber hinaus entschied das FG, ein Schenkungssteuerbescheid sei auch dann wirksam bekannt gegeben, wenn nur der Name der Steuerschuldnerin richtig, aber der Ort und die Straße unzutreffend bezeichnet sind, der Bescheid aber an die Steuerschuldnerin weitergeleitet wird.

 

Sachverhalt

Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er betreibt ein Hotel und erzielt hieraus Einkünfte zwischen 373.000 DM und 498.000 DM. Die Privatentnahmen schwanken zwischen 345.000 DM und 636.000 DM. Der Eigenverbrauch für PKW, Telefon, Lebensmittel und Getränke wurde ebenfalls versteuert. Die Ehefrau erzielt als Angestellte ihres Ehemannes einen Bruttoarbeitslohn zwischen 61.000 DM und 90.000 DM. Daneben erwirtschaftet sie teils negative und teils positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Ehefrau erhielt von ihrem Ehemann Zuwendungen in Höhe von jährlich 36.000 DM bis 80.000 DM. Es handelt sich hierbei um Tilgungsleistungen für Bausparverträge, Grundstücksaufwendungen und als Haushaltsgeld bezeichnete Festgeldanlagen, die die Ehefrau für den Bau einer Pension verwendete. Die Zuwendungen lösten unter Einbeziehung unstreitiger Vorschenkungen von 1.005.000 DM Schenkungssteuer aus. Der Bescheid enthält zwar den zutreffenden Namen der Ehefrau, doch als Ortsangabe die Anschrift der Schwägerin.

 

Entscheidung

Die Ehefrau...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Ausweis von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung (Abs. 3)
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7d [Zirku ... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 22d Steuernummer und zu ... / 2 Steuernummer und USt-IdNr.
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    FG Baden-Württemberg 11 K 109/97
    FG Baden-Württemberg 11 K 109/97

      Entscheidungsstichwort (Thema) Schenkungsteuerpflicht von Geldzuwendungen zwischen Eheleuten. Wirksamkeit unrichtig adressierter Steuerbescheide. Schenkungsteuer  Leitsatz (redaktionell) 1. Bei Zahlungen, die ein Ehegatte an den anderen ohne ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren