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"Haushaltsgeld" unterliegt der Schenkungssteuer

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Leitsatz

Freigebige Zuwendungen, die der Schenkungssteuer unterliegen, sind gegeben, wenn sie nicht mit einer Gegenleistung verknüpft sind und der Beschenkte auf diese Zuwendung keinen Rechtsanspruch hat. Das FG kommt zu dem Ergebnis, dass als "Haushaltsgeld" bezeichnete Zuwendungen schenkungssteuerpflichtig seien, wenn sie wegen erheblicher Einkünfte beider Ehegatten für die Haushaltsführung weder benötigt noch tatsächlich verwendet worden sind. Darüber hinaus entschied das FG, ein Schenkungssteuerbescheid sei auch dann wirksam bekannt gegeben, wenn nur der Name der Steuerschuldnerin richtig, aber der Ort und die Straße unzutreffend bezeichnet sind, der Bescheid aber an die Steuerschuldnerin weitergeleitet wird.

 

Sachverhalt

Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er betreibt ein Hotel und erzielt hieraus Einkünfte zwischen 373.000 DM und 498.000 DM. Die Privatentnahmen schwanken zwischen 345.000 DM und 636.000 DM. Der Eigenverbrauch für PKW, Telefon, Lebensmittel und Getränke wurde ebenfalls versteuert. Die Ehefrau erzielt als Angestellte ihres Ehemannes einen Bruttoarbeitslohn zwischen 61.000 DM und 90.000 DM. Daneben erwirtschaftet sie teils negative und teils positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Ehefrau erhielt von ihrem Ehemann Zuwendungen in Höhe von jährlich 36.000 DM bis 80.000 DM. Es handelt sich hierbei um Tilgungsleistungen für Bausparverträge, Grundstücksaufwendungen und als Haushaltsgeld bezeichnete Festgeldanlagen, die die Ehefrau für den Bau einer Pension verwendete. Die Zuwendungen lösten unter Einbeziehung unstreitiger Vorschenkungen von 1.005.000 DM Schenkungssteuer aus. Der Bescheid enthält zwar den zutreffenden Namen der Ehefrau, doch als Ortsangabe die Anschrift der Schwägerin.

 

Entscheidung

Die Ehefrau...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Schenkungsteuerpflicht von Geldzuwendungen zwischen Eheleuten. Wirksamkeit unrichtig adressierter Steuerbescheide. Schenkungsteuer  Leitsatz (redaktionell) 1. Bei Zahlungen, die ein Ehegatte an den anderen ohne ...

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