Rz. 12
Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden
Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7).
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
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Seite 1 | Angaben zur Person (Zeilen 8–17), zum Familienstand (Zeile 18), zur Ehegattenveranlagung (Zeile 19) und zum Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Zeilen 20–29) |
Seite 2 | Angaben zur Bankverbindung (Zeilen 30–33) |
Sonstige Angaben und Anträge (Zeilen 34–37) Hier geht es im Wesentlichen um die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, um Einkommensersatz (z. B. Eltern-, Kranken-, Mutterschaftsgeld), der nicht i. Z. m. entgangenem Arbeitslohn (vgl. Anlage N) steht. Weitere Angaben über die Steuererklärungsvordrucke hinaus können über "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" gemacht werden (Zeile 37). |
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