Rz. 7

[Formularwegweiser]

Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sowie Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen (Anlage Vorsorgeaufwand) sind nicht erforderlich. Bei Arbeitnehmern ohne weitere Einkünfte reicht rechtlich ebenfalls die Abgabe des Hauptvordrucks (ohne Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand) aus. Dann werden aber außer den Sozialversicherungsbeiträgen keine Ausgaben (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen z. B. für Handwerkerleistungen) steuerlich berücksichtigt.

Eine Kurzübersicht über die auf dem jeweiligen Vordruck notwendigen Eintragungen finden Sie jeweils vor den ausführlichen Erläuterungen zum Ausfüllen des jeweiligen Vordrucks.

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