Das Handelsregister gibt jedem Interessierten die Möglichkeit, sich über wichtige Fakten von Unternehmen zu informieren. Um das nötige Vertrauen in das Handelsregister gewährleisten zu können, kommt dem Handelsregister dabei eine Publizitätswirkung zu. Der Rechtsverkehr kann sich also grundsätzlich auf die Angaben im Handelsregister verlassen.

Durch das EHUG wurde der Zugriff auf die Daten des Handelsregisters der technischen Entwicklung angepasst und erheblich erleichtert. Das EHUG führt durch die Umstellung auf eine Online-Veröffentlichung zu mehr Flexibilität, Transparenz und Zeitersparnis, da Unternehmensdaten schneller und günstiger verfügbar sind. Die Praxis hat sich in der Zwischenzeit auf die Digitalisierung eingestellt und nutzt diese relativ problemlos.[54]

[54] Seibert/Deckert, Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) – Der "Big Bang" im Recht der Unternehmenspublizität, DB 2006 S. 2446.

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