Das heutige Handelsregister hat mehrere geschichtliche Wurzeln.[7] Die frühesten sind die mittelalterlichen Gilderollen, in denen die Zugehörigkeit zu einer Gilde eingetragen wurde. Die ersten Gesellschafts- und Vollmachtsregister sowie Firmen- und Prokurenbücher, die eine gewisse Ähnlichkeit mit unserem aktuellen Handelsregister aufweisen, tauchten jedoch erst im 18. Jahrhundert auf. Das erste vollständige Handelsregister im heutigen Sinne wurde 1861 mit Art. 12-14 ADHGB begründet, die im Jahr 1871 als entsprechendes Reichsgesetz für das gesamte Deutsche Reich übernommen wurden.[8]

[7] Merkt, in Hopt, HGB, 42. Aufl., München 2023, § 8 HGB Rz. 1.
[8] Krafka, in Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch – Band 1, 5. Aufl., München 2021, § 8 HGB Rz. 1ff.

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