Zu den in D&O-Policen versicherten Personen gehören meist – je nach Deckungskonzept – nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch Aufsichtsräte, ggf. Beiräte sowie leitende Angestellte, insbesondere Prokuristen. Der Kreis der versicherten Personen wird durch Vereinbarung festgelegt. Beim Konzern wird die Police in der Regel von der Konzernmuttergesellschaft abgeschlossen und umfasst auch die Organmitglieder der Tochtergesellschaften.

Auch Fremdmandate lassen sich versichern, etwa das Aufsichtsratsmandat eines Geschäftsführers in einer nicht-konzernverbundenen Gesellschaft, an der die Versicherungsnehmerin, d. h. die GmbH, beispielsweise gar nicht oder nur mit Minderheit beteiligt ist. Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer an. Die am Markt befindlichen Policen weisen diesbezüglich Unterschiede auf.

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