Begriff

Mit der Bestellung zum Geschäftsführer, also zum vertretungsberechtigten Organ der GmbH, übernimmt der Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Bestimmungen wie dem Arbeitsrecht, Umweltrecht usw. Der Geschäftsführer unterliegt der sog. Legalitätspflicht, d. h. er muss sich für die GmbH an Recht und Gesetz halten. Verstöße gegen diese Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen werden haftungsrechtlich sanktioniert. Die Haftungsfolgen können bis in das Privatvermögen des Geschäftsführers reichen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 43 GmbHG, § 347 HGB und § 15 a InsO.

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