Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden bei Insolvenz

Dr. Andreas Krenzin
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Steuerschulden der Gesellschaft, wenn die Steuern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden. Hinsichtlich Steuerschulden, die 14 Tage vor Beantragung des Insolvenzverfahrens entstehen, ist davon auszugehen, dass zur Bezahlung keine Geldmittel mehr vorhanden gewesen sind. Insofern scheidet eine Haftung ebenfalls aus.

 

Sachverhalt

Der Antragsteller war alleiniger Geschäftsführer einer GmbH. Die GmbH nahm Ende Juni 2008 die Abmeldung ihres Gewerbes vor. 4 Wochen später beantragte der Antragsteller die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im März 2009 erließ das Finanzamt einen Vorauszahlungsbescheid für Umsatz- und Körperschaftsteuern für die Jahre 2006 bis 2008. Nachdem das Finanzamt die fälligen Steuern von der GmbH nicht erhalten hatte, nahm es den Geschäftsführer in Haftung. Dagegen brachte der Antragsteller vor, dass die GmbH ihr Gewerbe bereits Ende Juni 2008 aufgegeben habe.

 

Entscheidung

Der Antrag hatte Erfolg. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für Steuern der Gesellschaft, wenn diese infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Zwar hat ein Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass fällige Steuerschulden aus den Gesellschaftsmitteln bedient werden, dem Antragsteller sei aber nicht vorzuwerfen, dass er die am 21. Juli und 10. September 2008 fällig gewordenen Körperschaftsteuern pflichtwidrig nicht bezahlt hat. Ein Teil der Körperschaftsteuer wurde erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig. Hinsichtlich des anderen Teils, der rund 14 Tage vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig wurde, ist davon auszugehen, dass zur Begleichung keine Geldmittel mehr vorhanden waren. Ebenso scheidet eine Haftung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      322
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      279
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      267
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      244
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      229
    • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
      209
    • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
      201
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      195
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      152
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      136
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      134
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      133
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      130
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      127
    • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
      122
    • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
      113
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      112
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      111
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      107
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      103
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    FG München 14 K 3235/09
    FG München 14 K 3235/09

      Entscheidungsstichwort (Thema) Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für kurz vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällige Körperschaftsteuervorauszahlungen  Leitsatz (redaktionell) Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren