Begriff

Unter Gutscheinen versteht man in der Praxis grundsätzlich zum einen ein gegen Entgelt ausgegebenes Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Gegenstände oder Dienstleistungen verleiht oder einen aufgedruckten Wert repräsentiert, zum anderen ein Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Rabatt oder Rückvergütungen im Zusammenhang mit einer Leistung verleiht.

Bislang war der Begriff des Gutscheins weder im nationalen Recht noch im EU-Recht legal definiert. Durch Umsetzung der EU-Gutschein-Richtlinie in nationales Recht wurde mit Wirkung für Gutscheine, die ab dem 1.1.2019 ausgestellt werden, eine allgemeingültige Defintion des Gutscheins eingeführt und eine gesetzliche Regelung zu Zeitpunkt und Entstehung der Umsatzsteuer bei sog. Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen im deutschen Umsatzsteuerrecht getroffen. Für bis zum 31.12.2018 ausgegebene Gutscheine gilt die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zu sog. Waren- und Wertgutscheinen fort. Ebenso ergeben sich durch die Neuregelung ab dem 1.1.2019 keine Änderungen in der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung von sog. Preiserstattungs- und Preisnachlassgutscheinen ("Rabattgutscheine").

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsquellen finden sich in § 3 Abs. 13Abs. 15 UStG. Die Finanzverwaltung regelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen in Abschn. 3.17 UStAE.

Für Gutscheine, die bis zum 31.12.2018 ausgegeben wurden, finden sich Regelungen in verschiedenen OFD-Verfügungen (OFD Magdeburg, Verfügung v. 2.5.2006, UR 2007 S. 470; OFD Niedersachsen, Verfügung v. 17.1.2011, DB 2011 S. 504; OFD Karlsruhe, Verfügung v. 25.8.2011, UR 2011 S. 123).

Die Finanzverwaltung regelt sog. Preisnachlass- und Preiserstattungsgutscheine in Abschn. 17.2 UStAE. Eine gesetzliche Regelung findet sich nicht im Umsatzsteuerrecht.

Rechtsprechung zu ab dem 1.1.2019 gegen Entgelt ausgegebenen Gutscheinen gibt es bislang (noch) nicht. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Einzelfallentscheidungen in der Rechtsprechung betreffend Gutscheine, die bis zum 31.12.2018 ausgegeben wurden, die zum Teil auch von der Finanzverwaltung angewendet werden.

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