Überblick

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Ländern

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein und
  • Thüringen

zur Abgabe von Feststellungserklärungen.

Auch die Länder mit abweichendem Landesrecht haben Ende März 2022 bereits per öffentlicher Bekanntmachung zur Erklärungsabgabe aufgefordert. Danach müssen auch für Grundbesitz in den Ländern

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Hamburg,
  • Hessen und
  • Niedersachsen

die entsprechenden Grundsteuererklärungen bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Die Steuererklärungen sollten demnach ursprünglich bis zum 31.10.2022 abgegeben werden aber mittels öffentlicher Bekanntmachung vom 4.11.2022[2] hat das Bundesministerium der Finanzen die Frist bis zum 31.1.2023 verlängert. Dieser Fristverlängerung haben sich auch die Länder mit abweichendem Recht (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) angeschlossen. Bayern hat die Abgabefrist allerdings nochmals bis zum 30.4.2024 verlängert.

Die Finanzverwaltungen der Länder und das BMF haben in diesem Zusammenhang umfangreiche Unterstützungs- und Informationsmaßnahmen umgesetzt. In welchen Ländern welche Maßnahmen ergriffen wurden, wird in diesem Beitrag zusammengefasst dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
[1] BStBl 2022 I S. 205.
[2] BStBl 2022 I S. 1448

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