Jede Gemeinde legt einen Hebesatz für die Grundsteuer fest. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet und damit die Grundsteuer ermittelt wird:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer

Die Gemeinden werden die Hebesätze aller Voraussicht nach zum 1.1.2025 neu festlegen.

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