Jede Gemeinde legt einen Hebesatz für die Grundsteuer fest. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz, der auf den Grundsteuermessbetrag angewendet und damit die Grundsteuer ermittelt wird:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Die Gemeinden werden die Hebesätze aller Voraussicht nach zum 1.1.2025 neu festlegen.
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