Bei welchen Gebäuden es sich um Baudenkmäler handelt, bestimmt das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz.

Befindet sich auf einem zu bewertenden Grundstück ein Baudenkmal, reduziert sich die Steuermesszahl. Wie hoch diese Reduzierung ausfällt, hängt davon ab, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt, also ob das Bundesmodell oder ein Landesmodell zur Anwendung kommt:

 
Grundsteuermodell Reduzierung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern um
Bundesmodell 10 %
Baden-Württemberg 10 %
Bayern 25 %
Hamburg 25 %
Hessen 25 %
Niedersachsen 25 %
Saarland 10 %
Sachsen 10 %

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge