Bei welchen Gebäuden es sich um Baudenkmäler handelt, bestimmt das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz.
Befindet sich auf einem zu bewertenden Grundstück ein Baudenkmal, reduziert sich die Steuermesszahl. Wie hoch diese Reduzierung ausfällt, hängt davon ab, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt, also ob das Bundesmodell oder ein Landesmodell zur Anwendung kommt:
Grundsteuermodell | Reduzierung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern um |
Bundesmodell | 10 % |
Baden-Württemberg | 10 % |
Bayern | 25 % |
Hamburg | 25 % |
Hessen | 25 % |
Niedersachsen | 25 % |
Saarland | 10 % |
Sachsen | 10 % |
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