Grundlage der Grundsteuerberechnung bildet im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell der Grundsteuermessbetrag. Dieser ermittelt sich anhand der folgenden Berechnungsformel:

 

Berechnungsformel:

Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens

zzgl.

Grundsteuermesszahl x Äquivalenzbetrag der Wohnfläche oder der Nutzfläche etwaiger Gebäude des Grundstücks

= Grundsteuermessbetrag.

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