Rz. 36

Zeitnähe (timeliness) bedeutet, dass Informationen für die Entscheidungsunterstützung zeitnah zur Verfügung zu stellen sind. Eine zeitnahe Berichterstattung ist notwendig, weil der Informationsnutzen abnimmt, je älter die Information ist (RK.2.33). In diesem Sinne ist der Fast-close-Abschluss zur herrschenden Praxis in großen Unternehmen geworden. Die Abwägung zugunsten der schnellen Informationsvermittlung betrifft insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, da eine späte Informationsbereitstellung i. d. R. von der Börse abgestraft wird.[1]

[1] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 1 Rz. 70.

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