Folgende sachliche Mängel können in der Praxis in der Buchführung / den Aufzeichnungen auftreten:
- Differenzen in der Nachkalkulation
- Fehlende Kassenunterlagen
- Nicht geklärte Kassenfehlbeträge (d. h. die Kasse hat einen rechnerischen Minusbestand)
- Differenzen bei der Übernahme von Grundaufzeichnungen in die Buchführung
- Ungeklärte Vermögenszuwächse
- Ungeklärte Mittelzu- und -abflüsse
- Unrichtige oder unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen
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