Folgende sachliche Mängel können in der Praxis in der Buchführung / den Aufzeichnungen auftreten:

  • Differenzen in der Nachkalkulation
  • Fehlende Kassenunterlagen
  • Nicht geklärte Kassenfehlbeträge (d. h. die Kasse hat einen rechnerischen Minusbestand)
  • Differenzen bei der Übernahme von Grundaufzeichnungen in die Buchführung
  • Ungeklärte Vermögenszuwächse
  • Ungeklärte Mittelzu- und -abflüsse
  • Unrichtige oder unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen

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