Die Gesellschafter einer GmbH bilden zusammen die Gesellschafterversammlung, das wichtigste Organ der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung besitzt Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung und kann damit die Geschicke der GmbH lenken. Ein Gesellschafterbeschluss ist das Werkzeug dieser Gesellschafterversammlung und bringt den Willen der Unternehmenseigentümer zum Ausdruck. Für einen solchen Beschluss sind die gesetzlichen Vorgaben und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Fehler bei der Beschlussfassung können zur Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit dieser Beschlüsse führen.
Gesetzliche Regelungen finden sich in § 47, 48 GmbHG und § 241 AktG.
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