• Der Gesellschafter muss sich vergegenwärtigen, dass die wichtigsten Rechte nicht ihm, sondern der Gesamtheit der Gesellschafter, also der Gesellschafterversammlung zustehen.
  • Die Gesellschafter bündeln ihre Interessen in der Gesellschafterversammlung. Diese fasst die für die Geschäftsführung verbindlichen Beschlüsse und bestimmt damit die Geschäftspolitik.
  • Dennoch hat der Gesellschafter selbst eine Reihe von mitgliedschaftlichen Rechten, die er kennen und einsetzen sollte. Erwähnenswert sind sein Gewinnbezugsrecht, sein Stimmrecht sowie sein Auskunfts- und Einsichtsrecht.
  • Wichtigste Pflicht des Gesellschafters ist die Leistung der Stammeinlage, daneben trifft ihn unter anderem die Treuepflicht.

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