Der Geschäftsführer der GmbH ist verantwortlich für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH und legt diesen den Gesellschaftern "zur Feststellung" vor. Die Gesellschafter beschließen über den Jahresabschluss. Wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss billigen, können sie die Entlastung des Geschäftsführers aussprechen und damit auf eventuelle Schadensersatzforderungen verzichten.
Gesetzliche Regelungen finden sich in § 42a GmbHG, § 242 HGB und § 264 HGB.
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