Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Geschäftsanteilen ist umsatzsteuerfrei. Eine Kapitalerhöhung erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Steuerliche Besonderheiten sind zu beachten, wenn sog. einbringungsgeborene Anteile vorhanden sind. Dabei ist der GmbH-Geschäftsanteil aus der Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft entstanden.

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