Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters in die GmbH erfolgt durch den Abschluss eines notariellen Übernahmevertrages zwischen der Gesellschaft und dem Eintretenden. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit. Der Übernehmer verpflichtet sich durch die Unterzeichnung des Übernahmevertrages zur Zahlung der Einlage.

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