Neben steuerlichen Erwägungen (Verweis) ist es vor allem die Haftungsbeschränkung, die der Grund ist, warum so viele Unternehmer die Rechtsform der GmbH & Co. KG wählen. Wie bereits oben dargestellt, ist bei der GmbH & Co. KG Komplementärin eine GmbH. Damit erreicht man, dass der an sich unbeschränkt haftende Gesellschafter der KG eine in der Haftung beschränkte GmbH ist. Zum Vergleich: Ist Komplementär eine Privatperson, haftet sie ohne Beschränkung mit ihrem vollen (Privat-)Vermögen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge