Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.
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