Rz. 87

Die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen richtet sich bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Demnach ist die vom BFH in seiner Rechtsprechung entwickelte Dreiteilung des Vermögens inzwischen auch auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erweitert worden.[1]

[1] Bode, in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl. 2021, § 4 EStG Rz. 137.

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