• Die Dividenden unterliegen den Regelungen der Abgeltungsteuer.
  • Es gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuerschuld) sowie ggf. Kirchensteuer.
  • Bei Ausübung der Veranlagungsoption greift dagegen der persönliche Steuersatz des jeweiligen Gesellschafters.
  • Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig.
  • Es gibt ein Wahlrecht zum Teileinkünfteverfahren[1], wenn der Gesellschafter zu mindestens 25 % beteiligt ist oder der in der Gesellschaft tätige Gesellschafter, z. B. als Gesellschafter-Geschäftsführer, zu 1 % oder mehr beteiligt ist.

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