- Die Dividenden unterliegen den Regelungen der Abgeltungsteuer.
- Es gilt der Abgeltungsteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuerschuld) sowie ggf. Kirchensteuer.
- Bei Ausübung der Veranlagungsoption greift dagegen der persönliche Steuersatz des jeweiligen Gesellschafters.
- Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig.
- Es gibt ein Wahlrecht zum Teileinkünfteverfahren[1], wenn der Gesellschafter zu mindestens 25 % beteiligt ist oder der in der Gesellschaft tätige Gesellschafter, z. B. als Gesellschafter-Geschäftsführer, zu 1 % oder mehr beteiligt ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen