Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist empfängerbezogen. Sie gilt selbst dann je Geschenkeempfänger, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere verschiedene Beschäftigte Geschenke empfangen. Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger, falls sie selbst ("in persona") Geschäftsfreund des Schenkers ist.[1] Zuwendungen an eine dem Geschäftspartner nahestehende Person, die selbst nicht in geschäftlicher Verbindung mit dem Zuwendenden steht, sind jedoch als Zuwendung an den Geschäftspartner anzusehen.[2]

[1] Spilker in: in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr. G 79 (317. Lieferung, 9/2021).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge