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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gestaltungstipps

Michele Schwirkslies
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Grenzwerte
  • Sammelposten
  • Sofortabschreibung

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 0485 0675   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

So kontieren Sie richtig!

Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht, wonach der Unternehmer (auch handelsrechtlich) zwischen 3 Varianten wählen kann. Welche Variante der Unternehmer nutzen will, entscheidet er spätestens im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuordnung. Bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern werden Wirtschaftsgüter mit den Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) wie folgt erfasst:

  • bis zu 250 EUR Erfassung als Sofortaufwand auf das Konto "Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 (SKR 03) bzw. 6260 (SKR 04) oder als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04),
  • von 250 EUR bis 800 EUR auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04) oder alternativ
  • bei mehr als 250 EUR und weniger als 1.000 EUR auf das Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" 0485 (SKR 03) bzw. 0675 (SKR 04).
 

Buchungssatz:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

an Bank/Kasse

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnungsvariante 800 EUR aktuell

Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus:

 
1 Schreibtisch 455,00 EUR
2 Rollcontainern (251 EUR × 2 =) 502,00 EUR
1 Computertisch 146,00 EUR
Preis der Schreibtischkombination 1.103,00 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 209,57 EUR
Rechnungsbetrag 1.312,57 EUR

Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen kann, weil die Anschaffungs- oder Herstellungskoste...

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    Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter können im Rahmen aller Einkunftsarten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskosten behandelt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter ...

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