Rz. 382

Die meisten Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen für Gebäude kommen inzwischen für Neuanschaffungen/Herstellungen nicht mehr in Betracht. Zur früheren Rechtslage siehe "Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen", der bei Bedarf vom Verlag angefordert werden kann.

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