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Durch die Pensionsfonds[1] als neue Variante einer betrieblichen Altersversorgung soll insbesondere eine höhere Effizienz, d. h. Rendite des angesammelten Kapitals, erreicht werden. Pensionsfonds ist eine Altersversorgungsvariante in der Art eines Investmentsfonds, die der Pensionskasse nahe steht, wie diese eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung betrieblicher oder überbetrieblicher Art ist, Rechtsansprüche auf die Altersversorgung gewährt, aber in der Anlage der Kapitalien freier ist als die Pensionskasse. Die steuerliche Behandlung der Beiträge der Arbeitgeber ist in § 4e EStG geregelt.

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