Rz. 145

Die Möglichkeit der Trennung von Management und Kapital ist bei einer gleitenden Unternehmensnachfolge für eine Übergangszeit vorteilhaft. Damit können die Weiterführung des Unternehmens und die Rechte der Erben gesichert werden. Soweit innerhalb der Familie noch kein geeigneter Nachfolger existiert, kann über die GmbH als Komplementärin u. U. ein fremder Geschäftsführer verpflichtet werden. Die Kinder, die später das Unternehmen übernehmen könnten, sollten rechtzeitig als Kommanditisten aufgenommen werden, damit sie unternehmerische Erfahrungen sammeln können.

 

Rz. 145a

Gerade für Familienunternehmen ist die GmbH & Co. KG die geeignete Rechtsform für den gleitenden Übergang. Die Kinder können als Kommanditisten das Unternehmen kennenlernen und stetig Verantwortung übernehmen. Wichtig sind die rechtzeitige Entscheidung für diese Gesellschaftsform und das Vorhandensein eines geeigneten Geschäftsführers für die Übergangszeit. Später können die Nachfolger aus der Familie als Geschäftsführer oder als Komplementär das Unternehmen fortführen.

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