Rz. 43
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge können Teilgeschäftsanteile an der GmbH übertragen werden, was nach § 15 Abs. 3 GmbHG notariell beurkundet werden muss. Die Stimmrechte eines Gesellschafters können per Gesellschaftsvertrag eingeschränkt werden. Durch Implementierung eines freiwilligen Beirats kann der Schenker, je nach Ausgestaltung der Überwachungsfunktion des Beirats, die Kontrolle im Unternehmen beibehalten[1].
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen