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Das BMF hat von der Ermächtigung, das Muster für die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG zu bestimmen, Gebrauch gemacht; die jeweils aktuelle Version ist im Internet auf den Seiten des BMF veröffentlicht.[1]

Mit der Bescheinigung wird dem Stpfl. mitgeteilt, welche Leistungen aufgrund seiner privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG sind.

[1] www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2020-11-09-mitteilung-ueber-steuerpflichtige-Leistungen-aus-einem-altersvorsorgevertrag-oder-aus-einer-betrieblichen-altersversorgung-ab-dem-kalenderjahr-2020.html

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