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Das BMF hat von der Ermächtigung, das Muster für die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG zu bestimmen, Gebrauch gemacht; die jeweils aktuelle Version ist im Internet auf den Seiten des BMF veröffentlicht.[1]
Mit der Bescheinigung wird dem Stpfl. mitgeteilt, welche Leistungen aufgrund seiner privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG sind.
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