Rz. 17

Grundsätzlich sind nur die auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge förderungsfähig. Eine Ausnahme lässt Abs. 2 für Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu (Rz. 25a). Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung sind in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 211 AltZertG aufgeführt (§ 80 EStG Rz. 1).

 

Rz. 18

Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid i. S. d. AO (§ 82 Abs. 1 S. 2 EStG). Der i. V. m. dieser Regelung in § 82 Abs. 1 S. 2 EStG enthaltene Verweis auf § 171 Abs. 10 AO ist lediglich eine Bezugnahme auf die dort in S. 1 Halbs. 1 enthaltene Klammerdefinition.

 

Rz. 18a

Die Frage, ob ein Vertrag zertifiziert ist, wird somit im Zertifizierungsverfahren für das Zulageverfahren und die Anwendung des § 10a EStG verbindlich entschieden.[1] Sowohl die zentrale Stelle für das Zulageverfahren als auch das FA im Hinblick auf die Anwendung des § 10a EStG sind an die Zertifizierung gebunden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge