Rz. 2
§ 45b EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013[1]aufgehoben worden. Das Erstattungsverfahren ist aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten zur Abstandnahme (§ 44a EStG Rz. 8ff.) und des Wegfalls des Erstattungsverfahrens gem. § 44b Abs. 1 bis 4 EStG (§ 44b EStG Rz. 2) obsolet geworden.
§ 45b EStG ist gem. § 52a Abs. 16c S. 5 EStG a. F. letztmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger vor dem 1.1.2013 zufließen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen